Gute Nachrichten für Mieter - Vermieter können Balkonkraftwerke nicht mehr verbieten!

29.01.2025 11:45:00

Eigenen Strom auf dem Balkon oder Terrasse zu produzieren ist nicht nur praktisch, sondern auch eine überaus effiziente und kostengünstige Art der unabhängigen Energiegewinnung. Falls Du selbst Mieter:in bist, hast Du Dich vielleicht auch schon mit den Problemen der Installation eines Balkonkraftwerks auseinandersetzen müssen. Denn für Mieter:innen war es bislang nicht immer so einfach, dem Wunsch nach eigenem Strom nachzukommen. Lange Zeit konnten Vermieter den Betrieb dieser kleinen Steckersolaranlagen einfach verbieten. 
Doch die rechtliche Lage hat sich kürzlich zugunsten der Mieter:innen geändert: Ein neues Urteil sorgt dafür, dass Balkonkraftwerke nun deutlich einfacher installiert werden können! Super Nachrichten für alle, die sich ein kleines Solarkraftwerk für ihre Wohnung anschaffen möchten.



Eigenen Strom auf dem Balkon oder Terrasse zu produzieren ist nicht nur praktisch, sondern auch eine überaus effiziente und kostengünstige Art der unabhängigen Energiegewinnung. Falls Du selbst Mieter:in bist, hast Du Dich vielleicht auch schon mit den Problemen der Installation eines Balkonkraftwerks auseinandersetzen müssen. Denn für Mieter:innen war es bislang nicht immer so einfach, dem Wunsch nach eigenem Strom nachzukommen. Lange Zeit konnten Vermieter den Betrieb dieser kleinen Steckersolaranlagen einfach verbieten. 
Doch die rechtliche Lage hat sich kürzlich zugunsten der Mieter:innen geändert: Ein neues Urteil sorgt dafür, dass Balkonkraftwerke nun deutlich einfacher installiert werden können! Super Nachrichten für alle, die sich ein kleines Solarkraftwerk für ihre Wohnung anschaffen möchten.



Eigenen Strom auf dem Balkon oder Terrasse zu produzieren ist nicht nur praktisch, sondern auch eine überaus effiziente und kostengünstige Art der unabhängigen Energiegewinnung. Falls Du selbst Mieter:in bist, hast Du Dich vielleicht auch schon mit den Problemen der Installation eines Balkonkraftwerks auseinandersetzen müssen. Denn für Mieter:innen war es bislang nicht immer so einfach, dem Wunsch nach eigenem Strom nachzukommen. Lange Zeit konnten Vermieter den Betrieb dieser kleinen Steckersolaranlagen einfach verbieten. 
Doch die rechtliche Lage hat sich kürzlich zugunsten der Mieter:innen geändert: Ein neues Urteil sorgt dafür, dass Balkonkraftwerke nun deutlich einfacher installiert werden können! Super Nachrichten für alle, die sich ein kleines Solarkraftwerk für ihre Wohnung anschaffen möchten.


Was sind Balkonkraftwerke und warum brauchst Du sie?


Balkonkraftwerke oder Steckersolaranlagen sind kleine Solaranlagen, die speziell für den Betrieb auf Balkonen, Terrassen oder kleinen Flächen entwickelt wurden. Sie bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter und der notwendigen Verkabelung. Diese Anlagen werden direkt an Deine Steckdose angeschlossen, um den erzeugten Strom ins heimische Netz einzuspeisen und so Deinen eigenen Stromverbrauch zu senken. Die Installation ist unkompliziert und erfordert keine großen baulichen Veränderungen – ideal für Mieter:innen, die auf diese Weise mühelos und ohne merklichen Eingriff ins Bauwesen der gemieteten Wohnung ihre Stromkosten senken können.

Was sind Balkonkraftwerke und warum brauchst Du sie?


Balkonkraftwerke oder Steckersolaranlagen sind kleine Solaranlagen, die speziell für den Betrieb auf Balkonen, Terrassen oder kleinen Flächen entwickelt wurden. Sie bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter und der notwendigen Verkabelung. Diese Anlagen werden direkt an Deine Steckdose angeschlossen, um den erzeugten Strom ins heimische Netz einzuspeisen und so Deinen eigenen Stromverbrauch zu senken. Die Installation ist unkompliziert und erfordert keine großen baulichen Veränderungen – ideal für Mieter:innen, die auf diese Weise mühelos und ohne merklichen Eingriff ins Bauwesen der gemieteten Wohnung ihre Stromkosten senken können.

Was sind Balkonkraftwerke und warum brauchst Du sie?


Balkonkraftwerke oder Steckersolaranlagen sind kleine Solaranlagen, die speziell für den Betrieb auf Balkonen, Terrassen oder kleinen Flächen entwickelt wurden. Sie bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter und der notwendigen Verkabelung. Diese Anlagen werden direkt an Deine Steckdose angeschlossen, um den erzeugten Strom ins heimische Netz einzuspeisen und so Deinen eigenen Stromverbrauch zu senken. Die Installation ist unkompliziert und erfordert keine großen baulichen Veränderungen – ideal für Mieter:innen, die auf diese Weise mühelos und ohne merklichen Eingriff ins Bauwesen der gemieteten Wohnung ihre Stromkosten senken können.

Was sind Balkonkraftwerke und warum brauchst Du sie?


Balkonkraftwerke oder Steckersolaranlagen sind kleine Solaranlagen, die speziell für den Betrieb auf Balkonen, Terrassen oder kleinen Flächen entwickelt wurden. Sie bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter und der notwendigen Verkabelung. Diese Anlagen werden direkt an Deine Steckdose angeschlossen, um den erzeugten Strom ins heimische Netz einzuspeisen und so Deinen eigenen Stromverbrauch zu senken. Die Installation ist unkompliziert und erfordert keine großen baulichen Veränderungen – ideal für Mieter:innen, die auf diese Weise mühelos und ohne merklichen Eingriff ins Bauwesen der gemieteten Wohnung ihre Stromkosten senken können.

Wie sah die rechtliche Lage bisher aus?


Bis vor Kurzem gab es für viele Mieter:innen, die ein Balkonkraftwerk installieren wollten, ein großes Problem: Ihr:e Vermieter:in konnte dieses Vorhaben einfach ablehnen. Einige Vermieter:innen hatten Bedenken, da sie Veränderungen an der äußeren Erscheinung des Gebäudes fürchteten oder Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Haftung hatten. Aber auch der potenzielle Einfluss auf den Stromverbrauch der Wohnungsgemeinschaft war für viele ein Grund, Balkonkraftwerke zu verbieten. Wurde eine Absage auf Anfrage der Installation der Steckersolaranlage ausgesprochen, standen Mieter:innen bislang vor der Wahl, entweder auf ein Balkonkraftwerk zu verzichten oder die Absage in langen Gesprächen und Verhandlungen zu revidieren.

Wie sah die rechtliche Lage bisher aus?


Bis vor Kurzem gab es für viele Mieter:innen, die ein Balkonkraftwerk installieren wollten, ein großes Problem: Ihr:e Vermieter:in konnte dieses Vorhaben einfach ablehnen. Einige Vermieter:innen hatten Bedenken, da sie Veränderungen an der äußeren Erscheinung des Gebäudes fürchteten oder Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Haftung hatten. Aber auch der potenzielle Einfluss auf den Stromverbrauch der Wohnungsgemeinschaft war für viele ein Grund, Balkonkraftwerke zu verbieten. Wurde eine Absage auf Anfrage der Installation der Steckersolaranlage ausgesprochen, standen Mieter:innen bislang vor der Wahl, entweder auf ein Balkonkraftwerk zu verzichten oder die Absage in langen Gesprächen und Verhandlungen zu revidieren.

Wie sah die rechtliche Lage bisher aus?


Bis vor Kurzem gab es für viele Mieter:innen, die ein Balkonkraftwerk installieren wollten, ein großes Problem: Ihr:e Vermieter:in konnte dieses Vorhaben einfach ablehnen. Einige Vermieter:innen hatten Bedenken, da sie Veränderungen an der äußeren Erscheinung des Gebäudes fürchteten oder Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Haftung hatten. Aber auch der potenzielle Einfluss auf den Stromverbrauch der Wohnungsgemeinschaft war für viele ein Grund, Balkonkraftwerke zu verbieten. Wurde eine Absage auf Anfrage der Installation der Steckersolaranlage ausgesprochen, standen Mieter:innen bislang vor der Wahl, entweder auf ein Balkonkraftwerk zu verzichten oder die Absage in langen Gesprächen und Verhandlungen zu revidieren.

Wie sah die rechtliche Lage bisher aus?


Bis vor Kurzem gab es für viele Mieter:innen, die ein Balkonkraftwerk installieren wollten, ein großes Problem: Ihr:e Vermieter:in konnte dieses Vorhaben einfach ablehnen. Einige Vermieter:innen hatten Bedenken, da sie Veränderungen an der äußeren Erscheinung des Gebäudes fürchteten oder Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Haftung hatten. Aber auch der potenzielle Einfluss auf den Stromverbrauch der Wohnungsgemeinschaft war für viele ein Grund, Balkonkraftwerke zu verbieten. Wurde eine Absage auf Anfrage der Installation der Steckersolaranlage ausgesprochen, standen Mieter:innen bislang vor der Wahl, entweder auf ein Balkonkraftwerk zu verzichten oder die Absage in langen Gesprächen und Verhandlungen zu revidieren.

Das neue Urteil: Ein Gewinn für die Mieter:innen




Im Spätsommer dieses Jahres hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dafür gesorgt, dass Vermieter:innen den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht mehr einfach verbieten können. Das Gericht entschied, dass Mieter:innen grundsätzlich das Recht haben, auf ihrem Balkon oder der Terrasse eine Solaranlage zu installieren, wenn keine großen baulichen Änderungen vorgenommen werden und die Installation keine unzumutbaren Auswirkungen auf das Gebäude oder die Nachbarn hat.


Solange das Balkonkraftwerk also sicher installiert wird, dürfen Vermieter:innen dies nicht ablehnen. Das Urteil geht davon aus, dass der Ausbau erneuerbarer Energien wichtig ist und auch Mieter:innen ihren Beitrag dazu leisten können. Für viele von Euch bedeutet dieses Urteil des BGH sicher eine echte Erleichterung, denn die eigenen Stromkosten lassen sich so deutlich senken. 

Das neue Urteil: Ein Gewinn für die Mieter:innen




Im Spätsommer dieses Jahres hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dafür gesorgt, dass Vermieter:innen den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht mehr einfach verbieten können. Das Gericht entschied, dass Mieter:innen grundsätzlich das Recht haben, auf ihrem Balkon oder der Terrasse eine Solaranlage zu installieren, wenn keine großen baulichen Änderungen vorgenommen werden und die Installation keine unzumutbaren Auswirkungen auf das Gebäude oder die Nachbarn hat.


Solange das Balkonkraftwerk also sicher installiert wird, dürfen Vermieter:innen dies nicht ablehnen. Das Urteil geht davon aus, dass der Ausbau erneuerbarer Energien wichtig ist und auch Mieter:innen ihren Beitrag dazu leisten können. Für viele von Euch bedeutet dieses Urteil des BGH sicher eine echte Erleichterung, denn die eigenen Stromkosten lassen sich so deutlich senken. 

Das neue Urteil: Ein Gewinn für die Mieter:innen




Im Spätsommer dieses Jahres hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dafür gesorgt, dass Vermieter:innen den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht mehr einfach verbieten können. Das Gericht entschied, dass Mieter:innen grundsätzlich das Recht haben, auf ihrem Balkon oder der Terrasse eine Solaranlage zu installieren, wenn keine großen baulichen Änderungen vorgenommen werden und die Installation keine unzumutbaren Auswirkungen auf das Gebäude oder die Nachbarn hat.


Solange das Balkonkraftwerk also sicher installiert wird, dürfen Vermieter:innen dies nicht ablehnen. Das Urteil geht davon aus, dass der Ausbau erneuerbarer Energien wichtig ist und auch Mieter:innen ihren Beitrag dazu leisten können. Für viele von Euch bedeutet dieses Urteil des BGH sicher eine echte Erleichterung, denn die eigenen Stromkosten lassen sich so deutlich senken. 

Das neue Urteil: Ein Gewinn für die Mieter:innen




Im Spätsommer dieses Jahres hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dafür gesorgt, dass Vermieter:innen den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht mehr einfach verbieten können. Das Gericht entschied, dass Mieter:innen grundsätzlich das Recht haben, auf ihrem Balkon oder der Terrasse eine Solaranlage zu installieren, wenn keine großen baulichen Änderungen vorgenommen werden und die Installation keine unzumutbaren Auswirkungen auf das Gebäude oder die Nachbarn hat.


Solange das Balkonkraftwerk also sicher installiert wird, dürfen Vermieter:innen dies nicht ablehnen. Das Urteil geht davon aus, dass der Ausbau erneuerbarer Energien wichtig ist und auch Mieter:innen ihren Beitrag dazu leisten können. Für viele von Euch bedeutet dieses Urteil des BGH sicher eine echte Erleichterung, denn die eigenen Stromkosten lassen sich so deutlich senken. 

Was bedeutet das neue Urteil für Vermieter:innen?


Für Vermieter:innen bedeutet das neue Urteil, dass sie Balkonkraftwerke in Zukunft nicht einfach mehr ablehnen können. Dennoch gibt es auch für sie noch rechtliche Spielräume. Wenn etwa durch die Installation der Solaranlage eine wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung des Gebäudes oder der Wohnung droht – beispielsweise durch Brandgefahr, unsachgemäße Installation oder unzumutbare optische Veränderungen – könnten sie nach wie vor Einwände erheben. Auch muss darauf geachtet werden, dass die Installation ordnungsgemäß und sicher durchgeführt wird.

Vermieter:innen sind also weiterhin in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass ihre Gebäude sicher und ordnungsgemäß betrieben werden. Dennoch können sie sich nicht einfach auf die generelle Ablehnung von Balkonkraftwerken stützen. Stattdessen müssen sie konkret prüfen, ob berechtigte Einwände gegen die Installation vorliegen.

Was bedeutet das neue Urteil für Vermieter:innen?


Für Vermieter:innen bedeutet das neue Urteil, dass sie Balkonkraftwerke in Zukunft nicht einfach mehr ablehnen können. Dennoch gibt es auch für sie noch rechtliche Spielräume. Wenn etwa durch die Installation der Solaranlage eine wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung des Gebäudes oder der Wohnung droht – beispielsweise durch Brandgefahr, unsachgemäße Installation oder unzumutbare optische Veränderungen – könnten sie nach wie vor Einwände erheben. Auch muss darauf geachtet werden, dass die Installation ordnungsgemäß und sicher durchgeführt wird.


Vermieter:innen sind also weiterhin in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass ihre Gebäude sicher und ordnungsgemäß betrieben werden. Dennoch können sie sich nicht einfach auf die generelle Ablehnung von Balkonkraftwerken stützen. Stattdessen müssen sie konkret prüfen, ob berechtigte Einwände gegen die Installation vorliegen.

Was bedeutet das neue Urteil für Vermieter:innen?


Für Vermieter:innen bedeutet das neue Urteil, dass sie Balkonkraftwerke in Zukunft nicht einfach mehr ablehnen können. Dennoch gibt es auch für sie noch rechtliche Spielräume. Wenn etwa durch die Installation der Solaranlage eine wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung des Gebäudes oder der Wohnung droht – beispielsweise durch Brandgefahr, unsachgemäße Installation oder unzumutbare optische Veränderungen – könnten sie nach wie vor Einwände erheben. Auch muss darauf geachtet werden, dass die Installation ordnungsgemäß und sicher durchgeführt wird.


Vermieter:innen sind also weiterhin in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass ihre Gebäude sicher und ordnungsgemäß betrieben werden. Dennoch können sie sich nicht einfach auf die generelle Ablehnung von Balkonkraftwerken stützen. Stattdessen müssen sie konkret prüfen, ob berechtigte Einwände gegen die Installation vorliegen.

Was bedeutet das neue Urteil für Vermieter:innen?


Für Vermieter:innen bedeutet das neue Urteil, dass sie Balkonkraftwerke in Zukunft nicht einfach mehr ablehnen können. Dennoch gibt es auch für sie noch rechtliche Spielräume. Wenn etwa durch die Installation der Solaranlage eine wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung des Gebäudes oder der Wohnung droht – beispielsweise durch Brandgefahr, unsachgemäße Installation oder unzumutbare optische Veränderungen – könnten sie nach wie vor Einwände erheben. Auch muss darauf geachtet werden, dass die Installation ordnungsgemäß und sicher durchgeführt wird.


Vermieter:innen sind also weiterhin in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass ihre Gebäude sicher und ordnungsgemäß betrieben werden. Dennoch können sie sich nicht einfach auf die generelle Ablehnung von Balkonkraftwerken stützen. Stattdessen müssen sie konkret prüfen, ob berechtigte Einwände gegen die Installation vorliegen.

Unser Musterschreiben für Dich an Deine:n Vermieter:in


Bist Du Mieter:in und hast Du vor, ein Balkonkraftwerk an Deinen Balkon zu installieren? Auch wenn Vermieter:innen die Installation nicht mehr grundsätzlich verbieten können, müssen sie über die Inbetriebnahme in Kenntnis gesetzt werden. Und hier kommen wir ins Spiel. Um Dir den Prozess zu erleichtern, haben wir für Dich eine Vorlage erstellt, die Du gerne als Ganzes oder in Teilen für Dein Schreiben nutzen kannst. Du musst in dem Formular lediglich einige persönliche Daten ergänzen und ruck-zuck ist Dein passendes Schreiben für Deine:n Vermieter:in fertig.

Ein Hinweis: Wir haben dieses Musterschreiben nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, die Nutzung ist für Euch natürlich freiwillig und wir übernehmen für die Nutzung keine rechtliche Haftung!


Unser Musterschreiben für Dich an Deine:n Vermieter:in


Bist Du Mieter:in und hast Du vor, ein Balkonkraftwerk an Deinen Balkon zu installieren? Auch wenn Vermieter:innen die Installation nicht mehr grundsätzlich verbieten können, müssen sie über die Inbetriebnahme in Kenntnis gesetzt werden. Und hier kommen wir ins Spiel. Um Dir den Prozess zu erleichtern, haben wir für Dich eine Vorlage erstellt, die Du gerne als Ganzes oder in Teilen für Dein Schreiben nutzen kannst. Du musst in dem Formular lediglich einige persönliche Daten ergänzen und ruck-zuck ist Dein passendes Schreiben für Deine:n Vermieter:in fertig.

Ein Hinweis: Wir haben dieses Musterschreiben nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, die Nutzung ist für Euch natürlich freiwillig und wir übernehmen für die Nutzung keine rechtliche Haftung!


Unser Musterschreiben für Dich an Deine:n Vermieter:in


Bist Du Mieter:in und hast Du vor, ein Balkonkraftwerk an Deinen Balkon zu installieren? Auch wenn Vermieter:innen die Installation nicht mehr grundsätzlich verbieten können, müssen sie über die Inbetriebnahme in Kenntnis gesetzt werden. Und hier kommen wir ins Spiel. Um Dir den Prozess zu erleichtern, haben wir für Dich eine Vorlage erstellt, die Du gerne als Ganzes oder in Teilen für Dein Schreiben nutzen kannst. Du musst in dem Formular lediglich einige persönliche Daten ergänzen und ruck-zuck ist Dein passendes Schreiben für Deine:n Vermieter:in fertig.

Ein Hinweis: Wir haben dieses Musterschreiben nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, die Nutzung ist für Euch natürlich freiwillig und wir übernehmen für die Nutzung keine rechtliche Haftung!


Unser Musterschreiben für Dich an Deine:n Vermieter:in


Bist Du Mieter:in und hast Du vor, ein Balkonkraftwerk an Deinen Balkon zu installieren? Auch wenn Vermieter:innen die Installation nicht mehr grundsätzlich verbieten können, müssen sie über die Inbetriebnahme in Kenntnis gesetzt werden. Und hier kommen wir ins Spiel. Um Dir den Prozess zu erleichtern, haben wir für Dich eine Vorlage erstellt, die Du gerne als Ganzes oder in Teilen für Dein Schreiben nutzen kannst. Du musst in dem Formular lediglich einige persönliche Daten ergänzen und ruck-zuck ist Dein passendes Schreiben für Deine:n Vermieter:in fertig.

Ein Hinweis: Wir haben dieses Musterschreiben nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, die Nutzung ist für Euch natürlich freiwillig und wir übernehmen für die Nutzung keine rechtliche Haftung!


Fazit


Angesichts wachsender Unsicherheiten auf den Energiemärkten wird es für viele Menschen immer attraktiver, selbst Strom zu erzeugen und diesen direkt vor Ort zu nutzen. Balkonkraftwerke bieten hierfür eine einfache, kostengünstige und unkomplizierte Lösung. Das kürzlich gefallene Urteil des Bundesgerichtshofs ist insgesamt ein positives Signal, vor allem für diejenigen, die die Energiewende aktiv mitgestalten wollen und dabei ihre Stromkosten senken können. 


Bist Du noch kein:e Balkonkraftwerkbesitzer:in? Worauf wartest Du? Erstelle jetzt Dein Schreiben an Deine:n Vermieter:in, entdecke unser großes Sortiment an Balkonkraftwerken und mache Dich unabhängiger von schwankenden Strompreisen!

Fazit


Angesichts wachsender Unsicherheiten auf den Energiemärkten wird es für viele Menschen immer attraktiver, selbst Strom zu erzeugen und diesen direkt vor Ort zu nutzen. Balkonkraftwerke bieten hierfür eine einfache, kostengünstige und unkomplizierte Lösung. Das kürzlich gefallene Urteil des Bundesgerichtshofs ist insgesamt ein positives Signal, vor allem für diejenigen, die die Energiewende aktiv mitgestalten wollen und dabei ihre Stromkosten senken können. 


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