Steuerbefreiung auf Photovoltaikanlagen & Heimspeicher

Ab dem 01.01.2023 tritt eine Änderung der Umsatzsteuer nach UstG §12 Abs. 3 in Kraft
Die Gesetzesänderung zur Umsatzsteuer regelt die Steuerbefreiung beim Kauf von Solaranlagen. Falls Du also über die Anschaffung einer Solanlage nachdenkst, könnte der Zeitpunkt um Geld zu sparen nicht besser sein!
Bestelle jetzt Deine Solaranlage mehrwertsteuerfrei in unserem Shop!
Wähle Deine gewünschten Komponenten für Deine Solaranlage aus und lege sie in Deinen Warenkorb. Produkte, die unter die Steuerbefreiung fallen sind mit folgendem Symbol markiert:

Im letzten Bestellschritt erscheint ein Kästchen, in dem Du ein Häkchen setzten kannst und somit versicherst, die Artikel im Sinne des §12 Abs. 3 UStG. ortsgebunden und hausnah zu verbauen.
Sobald Du das Häkchen gesetzt hast, wird die Mehrwertsteuer vom Preis abgezogen und Dir wird der reduzierte Preis angezeigt.
Nach Bestellabschluss schicken wir Dir ein Formular zu, indem Du uns noch einmal schriftlich bestätigst, dass Dein Projekt den oben genannten Anforderungen entspricht.
Welche Anforderungen muss ich erfüllen?
Es gibt vom Gesetzgeber einige Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 3 UstG für den Kauf von Solaranlagen sowie dazugehörigen Komponenten und Batteriespeichern mit der Gewährleistung der Steuerbefreiung.
- Die Anlage muss wohnungsnah sein oder auf öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
- Die Solaranlage darf 30 KW (Peak) nicht überschreiten.
- Die Lieferung und Inbetriebnahme muss nach dem 01.01.2023 erfolgen.
- Du musst selbst Betreiber der Solaranlage sein und darfst die Anlage oder Komponenten nicht für jemanden Dritten erwerben.
- Du darfst keinen gewerblichen Handel oder Weiterverkauf mit den erworbenen Komponenten betreiben.
- Du musst Deinen Wohnort in Deutschland haben und für Dich muss das deutsche UstG gelten.
Welche Produkte sind von der Steuer befreit?
Nach der geplanten Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst.
Noch Fragen oder Zweifel? Kein Problem, wir beraten Dich gerne!
Schicke uns eine Mail an: projekt@wattstunde.de, mit dem Betreff "MwSt. Befreiung"!
Nenne uns in dieser Mail auch Deine gewünschten Komponenten und wir beraten Dich gern!

Wie lange gilt das Gesetz?
Dazu gibt es keine genauen Angaben. Es kann erstmal von einem Geltungszeitraum von einem Jahr ausgegangen werden. Sollte in dem Gesetzeszeitraum eine Änderung des Maßnahmenbündels entschieden werden, welche die oben genannten Anforderungen aufheben oder widerlegen, behalten wir uns das Recht vor, die Mehrwertsteuer nachzufodern.
Weitere Informationen
Auch nach dem Beschluss des Gesetzes ist die genaue Umsetzung noch nicht klar definiert. Aufgrund dessen verweisen wir an dieser Stelle auf die entsprechenden Informationen des Bundesfinanzministeriums & der Bundesnetzagentur.
Link zum FAQ für das Jahressteuergesetz 2022:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html
Link zu den Informationen der Bundesnetzagentur:
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